Ausschreibungen
Aktuelle Ausschreibung Des Förderprogramms Der Morbus Osler Stiftung
Gefördert werden Arbeiten zur wissenschaftlichen Forschung über die Entstehung, den Verlauf, die Prävention, die Therapie sowie sonstige Aspekte des Morbus Osler/hereditäre hämorrhagische Teleangiektasie (HHT). Es kommen insbesondere folgende Bereiche in Betracht:
- Molekularund zellbiologische Grundlagenforschung mit relevantem Bezug zum Morbus Osler/HHT
- Klinische Forschung zum Morbus Osler/HHT, zur Juvenilen Polyposis oder Pulmonalen Hypertonie unter Einbezug des Morbus Osler/HHT oder Forschungen zu weiteren Erkrankungen, die mit dem Morbus Osler überlappende Symptome aufweisen, so z. B.: - Therapie (Medikamentenstudien, Verlaufsstudien, Behandlungsund Interventionsstudien)
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- Prävention
- Diagnostik (Genetik, Primär-Symptome, Sekundär-Symptome, z. B. Immunstatus)
- Epidemiologische Studien
- Komorbiditäten
- Literaturarbeiten/theoretische Arbeiten(z. B. zur Geschichte des Morbus Osler, epidemiologische/statistisch basierte Promotionsarbeiten)
Das geplante Vorhaben sollte sachlich und zeitlich begrenzt sein.
Antragsberechtigt sind sowohl Personen und Arbeitsgruppen einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung, öffentlich-rechtliche Einrichtungen als auch Unternehmen/Privatpersonen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderzeit ist begrenzt und wird projektabhängig festgelegt. Sie beträgt im Regelfall 1 bis 3 Jahre und kann verlängert werden.
Forschungsprojekte können mit bis zu 10.000 € pro Jahr unterstützt werden. Bei größeren Projekten besteht nach erfolgreicher positiver Begutachtung die Möglichkeit, diese über projektbezogene Spendenaufrufe in größerem Umfang zu fördern oder weiter zu fördern.
Literaturarbeiten/theoretische Arbeiten können mit einem Betrag bis zu 1.500 € unterstützt werden, in begründeten Einzelfällen auch mit einem höheren Betrag.
Druckkosten können mit einem Betrag bis zu 1.500 €, Reisekosten mit bis zu 1.000 € gefördert werden.
Die Fördergelder müssen nachweisbar projektbezogen verwendet werden (z. B. für Labormaterialien, Laborgeräte, Personal in Form von studentischen Hilfskräften und Minijobbern, ggf. auch Reisekosten).
Antragstellung
Anträge sind zu richten an:
Morbus Osler Stiftung
Scherenbergstr. 6
10439 Berlin
Einsendeschluss: 15.10.2022
Reisekosten und Druckkosten können jederzeit beantragt werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind in einfacher Ausfertigung (nicht geheftet oder gebunden) postalisch zu übermitteln. Zusätzlich muss der Antrag einschließlich der Anlagen auf einem beschrifteten Datenträger oder per E-Mail (ed.relso-subrom@ofni) in einer Datei (identisch mit dem Papierausdruck) übermittelt werden.
Bei erfolgreicher Begutachtung beginnt die Förderung i. d. R. zum 1. Januar des nächsten Jahres.
- Titel des Projektes
- Zusammenfassung des Projektes (1 bis 2 Seiten, Zeilenabstand 2, Schriftgröße 12)
- Detaillierte Beschreibung des Projektes (max. 10 Seiten, Zeilenabstand 1,5, Schriftgröße 12)
- Einleitung, Stand der Forschung, möglicherweise eigene Vorarbeiten
- Ziele und Arbeitsprogramm
- Voraussichtliche Gesamtdauer des Projektes
- Arbeitsprogramm inkl. vorgesehener Untersuchungsmethoden
- Detaillierte Beschreibung des geplanten Vorgehens. Bei experimentellen Vorhaben: Versuchsplan
- Literaturverzeichnis zum Stand der Forschung, zu den Zielen und dem Arbeitsprogramm (nur soweit bei der Darstellung des Stands der Forschung, der Ziele und des Arbeitsprogramms zitiert)
- Kostenplan (detaillierte Kostenaufstellung)
- Eigenmittel und zusätzliche Projekt-Ressourcen
- Angabe, ob ein gleichlautender oder thematisch ähnlicher Antrag bei einer anderen Förderorganisation eingereicht wurde oder eingereicht werden soll
Bitte stellen Sie die ethischen und rechtlichen Aspekte des Versuchsplans dar:
- Heilversuch oder Experiment,
- Kriterien der Probandenauswahl,
- Darstellung möglicher Risiken und der entsprechenden Vorsorgemaßnahmen,
- Art der Probandenaufklärung und der Einholung des Einverständnisses.
Bitte beachten Sie, dass die Notwendigkeit besteht, ein Ethikvotum beizufügen. In begründeten Fällen kann nach Absprache ein Votum kurzfristig nachgereicht werden; eine Freigabe der Gelder kann jedoch erst nach Vorlage eines positiven Votums erfolgen. Auch bei Verwendung von für diagnostische Zwecke entnommenem "Material" ist zumindest eine Stellungnahme der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden der örtlich zuständigen Ethikkommission erforderlich.
Bei geplanten Tierversuchen sind diese zu beschreiben und bei Versuchen an Wirbeltieren die Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde einzuholen (Ausnahmen wie beim Ethikvotum, s. o.).
- Fachlicher Lebenslauf und Publikationsverzeichnis des Antragstellers, ggf. fachlicher Lebenslauf und Publikationsverzeichnis der vorgesehenen Mitarbeiter
- Auskunft über projektbezogene Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern
- Auskunft über projektbezogene sachliche und persönliche Unterstützung aus dem Institutsetat oder durch Dritte (z. B. Fördereinrichtungen, Stiftungen, Industrie)
- Personalmittel, mit Ausnahme von studentischen Hilfskräften oder Minijobbern
- Mittel für Baumaßnahmen
- Mittel für die Anschaffung von Büromöbeln und Geräten, die üblicherweise zur Grundausstattung der Hochschulen und Institute gehören
- Grundsätzlich keine Mittel zur Deckung von Gemeinkosten (Overhead-Kosten, Verwaltungspauschalen o. ä.)
Bitte geben Sie an, wie oder durch wen Sie von der Morbus Osler-Stiftung und den Fördermöglichkeiten erfahren haben.
Bewilligung, Auszahlung Und Abrechnung
Mit Antragstellung erklärt sich der Antragsteller mit den hier beschriebenen Bedingungen einverstanden. In der Bewilligungsentscheidung werden dem Antragsteller ggf. weitere Bedingungen mitgeteilt, die mit der Bewilligung verbunden sind. Durch die Annahme der bewilligten Mittel verpflichtet sich der Antragsteller, diese Bedingungen einzuhalten.
Die Mittel sind durch die zuständige Hochschule/Forschungseinrichtung (ggf. nach Klärung der o. g. Punkte zu ändern) zu verwalten und werden auf formlose – im Original unterschriebene – Anforderung des Bewilligungsempfängers oder der verwaltenden Drittmittelstelle (Angabe von Aktenzeichen, Drittmittelkonto, Bankverbindung, internen Buchungszeichen) ausgezahlt; möglichst in viertelbis halbjährlichen Tranchen. Dieses Schreiben kann der Stiftung auch per Fax oder als PDF-Anhang einer E-Mail zugesandt werden.
Bei Projekten, die nicht einer Hochschule oder öffentlichen Forschungseinrichtung zugeordnet sind, wird der Mittelabruf und die Mittelverwendung gesondert zwischen der Stiftung und dem/der geförderten Person/Gruppe/Unternehmen vereinbart.
Nach Beendigung der Förderung ist der Stiftung innerhalb von 2 Monaten ein Nachweis über die Verwendung der bereitgestellten Mittel zusammen mit einem formlosen sachlichen Abschlussbericht (i. d. R. mindestens 5, max. 10 Seiten; Zeilenabstand 1,5, Schriftgröße 12) – jeweils im Original unterschrieben – vorzulegen. Eventuell eingesparte Mittel sind grundsätzlich nach Prüfung des Verwendungsnachweises und entsprechender Aufforderung durch die Stiftung zurückzugeben. Die mit dem Verwendungsnachweis erstellte Abrechnung muss durch prüfungsfähige Unterlagen belegt sein. Diese sollten aufbewahrt, jedoch nicht ohne besondere Aufforderung an die Stiftung übersandt werden.
Die Stiftung erwartet, dass die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschungsarbeiten und die der Literaturund theoretischen Arbeiten durch Publikationen der Wissenschaft/Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden. Die Stiftung erbittet je zwei Sonderdrucke bzw. Belegexemplare, ein Exemplar in elektronischer Form als PDF-Datei und einen Hinweis auf die Förderung durch die Morbus Osler-Stiftung.
Des Weiteren erklärt sich der/die Bewilligungsempfänger/in bereit, sein/ihr Projekt nach Annahme des Antrags und seine/ihre Ergebnisse nach Ende der Förderung bei der jährlich im April/Mai stattfindenden Tagung der Morbus Osler Selbsthilfe e. V. zu präsentieren. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Einladung zu einer entsprechenden Präsentation.
Förderrichtlinien
Der Morbus Osler ist eine Erbkrankheit. Die Ausprägung dieser Erkrankung können Betroffene in sehr unterschiedlichem Maße beeinträchtigen. Die Stiftung soll helfen, dieses Leiden zu mindern. Hierzu sollen die wissenschaftliche Forschung, die ärztliche Fortbildung, die Aufklärung der Öffentlichkeit über Morbus Osler sowie die Beratung und medizinische Behandlung der von Morbus Osler Betroffenen gefördert werden. (§1 der Satzung)