Spenden Sie

Wer soll uns helfen, wenn wir es nicht selbst tun?
Nehmen Sie das Heft des Handelns selbst in die Hand, wir sind nicht ohne Möglichkeiten und es tut gut, dies zu merken. 

Spenden für die Morbus Osler-Stiftung

Morbus Osler Stiftung
IBAN   DE18 3705 0198 1901 0370 34
BIC     COLSDE33

Verwendungszweck: Spende/Zustiftung
Steuer-Nr. 102/5856/0888 Finanzamt Viersen

Ihre Unterstützung ist absetzbar

Ihre Spende an die Morbus Osler Stiftung ist steuerlich absetzbar.
 
Bewahren Sie die Einzahlungs-Quittung oder
(über 200 €) die Spendenquittung auf, die wir Ihnen für Ihre nächste Einkommensteuererklärung zusenden.

Spendenstichworte

Meine Spende soll in Förderprojekte der Stiftung fließen.
Benutzen Sie den Verwendungszweck: Stiftung Förderprojekte   

Meine Spende soll das Stiftungskapital langfristig erhöhen.
Benutzen Sie den Verwendungszweck: Zustiftung  

Meine Spende soll für die aktuelle Tagesarbeit verwendet werden.
Benutzen Sie den Verwendungszweck: Spende  

Meine Spende stammt aus einer Spendenaktion.
Benutzen Sie den Verwendungszweck: Spendenaktion

Feiern Sie einen Geburtstag und möchten Sie diesen Anlass nutzen, Gutes zu tun? Dann freuen wir uns, wenn Sie Ihre Gäste um eine Spende für die Morbus Osler-Stiftung bitten, gerne auch für ein konkretes Projekt. Nehmen sie dazu gerne Kontakt zu uns auf!
Benutzen Sie den Verwendungszweck: Geburtstag „Name und Anschrift des Spenders“  

Im Falle eines Trauerfalls können Sie und Ihre Trauergäste im Andenken an einen geliebten Menschen statt vergänglicher Blumen und Kränze ein nachhaltiges Zeichen für das Leben setzen und für die Stiftung spenden. Nehmen sie dazu gerne Kontakt zu uns auf und wir besprechen, für welches Projekt Sie spenden möchten.
Benutzen Sie den Verwendungszweck: Trauerfall „Name und Anschrift des Spenders“  

Bei größeren Summen ist auch eine Zustiftung zu überlegen, die das Stiftungskapital erhöht und langfristig wiksam bleibt. Steuerlich macht es keinen Unterschied.  

Wenn Sie keine Angabe machen, wird das Kuratorium die Spende in der Regel als Zustiftung behandeln!

Weitere Spendenmöglichkeiten

Sie möchten der Stiftung regelmäßig einen gewissen Betrag zukommen lassen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und wir schauen gemeinsam, welche Form der Spende für Sie am geeignetsten ist.

Sie sind selbst von der Morbus Osler-Erkrankung betroffen oder haben Betroffene in der Familie oder dem Freundeskreis? Gerne können Sie über die o. g. Stichworte an unsere Stiftung spenden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, direkt für die Selbsthilfe zu spenden.

Als Unternehmen Weihnachtskarten und saisonale Geschenke an Kunden zu übergeben, ist eine nette Geste. Alternativ bieten sich aber auch Spenden für einen guten Zweck wie unsere Stiftung an – so wird Schenken sinnstiftend und nachhaltig. Selbstverständlich stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbescheinigung aus.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Staat das Vererben an eine Stiftung begünstigt: Die Erbschaftssteuer fällt in diesem Fall weg – unabhängig von der Größe des vererbten Vermögens. Wenn Sie die Stiftung in Ihrem Testament bedenken möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

„Wir freuen uns über jede Spende! 
Auch kleine Beträge können viel bewirken!“

Informationen rund ums Spenden

Ihre Spende kann (als Sonderausgabe) steuerlich abgesetzt werden! Je mehr wir stiften, desto mehr trägt also der Staat zu unserer Stiftung bei.

Im oberen Bereich der Seiten finden Sie Informationen dazu, welches Spendenstichwort für welchen Spendenzweck das richtig ist. Nur, wenn Sie ein Spendenstichwort – und damit einen Verwendungszweck – angegeben haben, können wir die Gelder aus Ihrer Spende zeitnah einsetzen.

Bei einer Zustiftung wird das Stiftungskapital dauerhaft erhöht. Die daraus erzielten Erträge fließen wiederum in die Erfüllung der Stiftungszwecke ein und können somit allen Betroffenen zugutekommen.

Wir können Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung schicken, wenn Sie im Verwendungszweck Ihrer Spende Ihren Namen und Adresse sowie das Stichwort Bescheinigung angeben!

Mit dem Freistellungsbescheid bescheinigt das zuständige Finanzamt einer Stiftung, dass sie von der Körperschaftsund der Gewerbesteuer freigestellt ist. Der Bescheid gilt auch als formale Feststellung der Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts. Unseren Freistellungsbescheid können Sie hier herunterladen.

Die Höchstgrenze für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden oder Sachzuwendungen für gemeinnützige oder wissenschaftliche Zwecke wird einheitlich auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 % der Summe aus Umsätzen und Löhnen und Gehältern angehoben. Die Bestimmung zur Verteilung von Großspenden auf mehrere Jahre ist entfallen. Spenden oberhalb der Höchstgrenzen oder Spenden, die sich steuerlich nicht auswirken, können zeitlich unbegrenzt in andere Jahre vorgetragen werden; eine Rücktragsmöglichkeit ist entfallen (§ 10b Abs.1. EStG n.f.). Für die Körperschaftund Gewerbesteuer gelten entsprechende Regelungen. Für Spenden bis zu 200 Euro reicht künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis.

Bitte überprüfen Sie zum Zeitpunkt Ihre Spende, inwiefern die oben dargestellten Gegebenheiten aktuell sind oder welche Gesetzesänderungen es ggf. gibt.

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